Negative Schufa-Einträge und ihre Folgen! | Ratgeber

Negative Schufa-Einträge und ihre Folgen!

Negative Schufa-Einträge und ihre Folgen
Bevor Banken einem Kunden zusagen, dass er den beantragten Kredit bekommt, holen diese zunächst eine Schufa-Bonitätsauskunft ein. Damit wollen die Banken sichergehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen bisher nachgekommen ist. Stehen dort jedoch negative Merkmale, wird es bei vielen Kreditinstituten schwierig, einen Kredit zu erhalten.

  Inhalt

1. Was ist die Schufa
2. Wie kommt es zu falschen Schufa-Einträgen
3. Was ist bei der Schufa eingetragen
4. Wie können Verbraucher ihre Schufa-Einträge herausfinden
5. Welche Folgen hat ein negativer Eintrag
6. Wann werden Schufa-Einträge gelöscht

1. Was ist die Schufa?

Die Schufa-Auskunft ist einer von mehreren Punkten, die Banken ins Kalkül nehmen, wenn ein Kunde einen Kredit anfragt. Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, die Daten von circa 65 Millionen Menschen gesammelt hat. Dabei handelt es sich um persönliche Daten wie den vollständigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und vorherige Anschriften.

Darüber hinaus sind dort Daten zur „Zahlungsmoral“ gespeichert. Das sind Daten, die eine Aussage darüber ermöglichen, ob der Kunde den Kredit zurückbezahlen kann oder nicht. Diese Daten übermitteln beispielsweise Kreditinstitute an die Schufa. Aber auch Versandhäuser, Inkassostellen oder Gerichte, wenn ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ergeht, übermitteln entsprechende Daten an die Schufa.

Hierbei gibt es allerdings einen Haken: Die Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, entsprechen nicht immer dem aktuellen Stand. Manchmal sind dort alte Daten gespeichert und es kommt auch vor, dass dort falsche Daten gespeichert sind.

2. Wie kommt es zu falschen Schufa-Einträgen?

Es kann vorkommen, dass ein alter Eintrag noch nicht gelöscht worden ist oder dass ein Unternehmen falsche Tatsachen an die Schufa gemeldet hat. Dagegen sollten sich Verbraucher wehren und eine Löschung des entsprechenden Eintrags beantragen. Dazu kannst Du die kostenlosen Vorlagen von Kreditheld.de nutzen. Anschließend den Antrag einfach an das Privatkunden Service Center der Schufa schicken und das Anliegen kurz darstellen.

Die Schufa verspricht, Daten, die veraltet, unzutreffend oder unvollständig sind, kostenlos und umgehend zu korrigieren. Wichtig ist zudem, dass Du dem Antrag entsprechende Belege über den falschen Eintrag beilegst. Das kann zum Beispiel eine Bankbestätigung über einen zurückgezahlten Kredit sein oder ein Gerichtsbescheid, dass ein Forderungsverfahren eingestellt wurde.

3. Was ist bei der Schufa eingetragen?

Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht in der Regel durch vertragswidriges Verhalten des Kunden. Wer beispielsweise ständig sein Konto überzieht, dem kündigt die Bank am Ende das Konto fristlos. Im Zusammenhang mit dieser Kündigung macht die Bank auch eine Meldung an die Schufa. Nicht bezahlte Kreditraten mit einem Rückstand von zwei oder mehr Raten und den entsprechenden Mahnungen führen ebenfalls zu einem Eintrag.

Vertragsunternehmen, die dann eine Auskunft einholen, sehen sofort, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Weitere negative Einträge erhalten Verbraucher, wenn gegen sie ein Mahnverfahren läuft oder ein vollstreckbarer Titel für eine Zwangsversteigerung vorliegt. Auch eine Pfändung, ein Privatinsolvenzverfahren oder eidesstattliche Erklärungen sind mögliche Gründe für einen negativen Schufa-Eintrag.

Dass ein Unternehmen eine Mitteilung an die Schufa machen will, muss dem Kunden mitgeteilt werden. Dabei ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit der Verbraucher reagieren kann. Kommt es tatsächlich zur Meldung, bleibt der Eintrag lange Zeit im Register stehen, meist mehrere Jahre.

Übersicht positive Daten bei der Schufa

  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Kredite
  • Bürgschaften
  • Verträge mit Telefon- und Mobilfunkanbietern
  • Versandhauskonten

Mögliche negative Eintragungen bei der Schufa:

4. Wie können Verbraucher ihre Einträge herausfinden?

Es ist für Verbraucher ganz einfach, Auskunft darüber zu bekommen, welche Einträge sie bei der Schufa haben. Unter meineschufa.de gibt es dafür ein Bestellformular, mit dem Verbraucher eine kostenlose Auskunft gemäß § 13 DS-GVO anfordern können.

Es ist ratsam, die eigene Schufa regelmäßig zu überprüfen. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenlos. Verbraucher, die mit einem Vertragsunternehmen der Schufa beispielsweise wegen einer Rechnung streiten, sollten auf jeden Fall ihre Schufa kontrollieren. Möglicherweise wurde der Zahlungsrückstand gemeldet und es steht jetzt ein negativer Eintrag bei den Daten.

5. Welche Folgen hat ein negativer Eintrag?

Die Bonität eines Kunden spielt nicht nur bei Banken eine Rolle, wenn es um die Vergabe eines Kredits oder die Finanzierung einer Immobilie geht. Die Bonität wird auch in vielen anderen Fällen geprüft. Will ein Verbraucher beispielsweise einen Leasingvertrag abschließen, wird das Leasingunternehmen eine Schufa-Auskunft einholen. Dasselbe gilt bei Kauf auf Rechnung oder bei Ratenkäufen, etwa im Versandhandel oder im Elektrofachmarkt.

Mittlerweile ist es auch üblich, dass Vermieter von den Interessenten für eine Wohnung entsprechende Auskünfte fordern. Diese ausführliche Bonitätsauskunft ist kostenpflichtig und geht zulasten des Mieters. Selbst bei einem neuen Handyvertrag holen viele Anbieter eine Schufa-Auskunft ein. Zudem kann es bei Versicherungen zu Problemen kommen, wenn bei der Schufa negative Merkmale eingetragen sind. Häufig werden dann die Prämien teurer oder der Kunde muss den Versicherungsbeitrag für ein Jahr im Voraus bezahlen. Gerade bei der Kfz-Versicherung kann das schwierig werden.

6. Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?

Die Löschfristen für Schufa-Einträge sind gesetzlich fest geregelt und lassen sich aus der folgenden Übersicht entnehmen:

Frist zur Löschung Schufa-Eintrag
Nach 3 Kalenderjahren zum 31.12. des Jahres
  • Informationen zu überfälligen Forderungen
  • Informationen zur Abweisung eines Insolvenzantrags
  • Einstellung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
Taggenau nach 12 Monaten
  • Getätigte Anfragen
Taggenau nach 3 Jahren
  • Informationen zu Krediten
  • Eintragung über eine Restschuldbefreiung
  • Informationen zur Ablehnung der Restschuldbefreiung
  • Informationen zur Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
Nach Rückzahlung der Forderung
  • Eintragung über Konten bei Versandhäusern
Nach 3 Jahren oder wenn das Verfahren eingestellt wurde
  • Daten aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
Bei Kontoauflösung
  • Informationen über laufende Vertragsbeziehungen